Neuregelung Besteuerung bei Rentenbeginn

Seit 2005 läuft der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Versorgungsbezügen aus der Basisversorgung wie der Hessischen Zahnärzte-Versorgung. Diese Übergangsphase sollte 2040 enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum jetzt bis ins Jahr 2058 verlängert. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt damit der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt. Für Renten, die im laufenden Jahr 2024 beginnen, ergibt sich dadurch ein Besteuerungsanteil von 83 % statt 84 %. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie einst vorgesehen 100 %, sondern lediglich 91 %. Die verlängerte Übergangszeit bedeutet für künftige Versorgungsempfänger letztlich eine Steuerentlastung. Die Auswirkungen sind abhängig vom individuellen Einkommen und dem Jahr des Rentenbeginns. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.  

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Merkblatt Steuerbehandlung

Veröffentlicht am 18.04.2024