Leistungsverbesserungen zum 01.08.2023

Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen am 08.07.2023 in Kassel beschließt: Renten und Anwartschaften +2,2 %

Aufgrund der Ergebnisse der versicherungstechnischen Bilanz hat die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen die Anhebung der im Kalenderjahr 2022 erworbenen Punkte für am 31.07.2023 bestehende Anwartschaften um die altersabhängigen Faktoren nach der Tabelle zu § 24 Abs. 2 der Satzung und eine Anwartschaftsdynamisierung um 2,2 % ab 01.08.2023 beschlossen. Laufende Versorgungsleisten aus Versorgungsfällen, die vor dem 01.08.2023 eingetreten sind, werden ebenfalls ab dem 01.08.2023 um 2,2 % erhöht.

Zudem hat die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen in dieser Sitzung am 08.07.2022 in Kassel die vom Verwaltungsrat der Hessischen Zahnärzteversorgung vorgelegte Jahresrechnung zum 31.12.2022 abgenommen und Verwaltungsrat und Geschäftsführung für das Kalenderjahr 2022 entlastet.