Leistungsverbesserungen zum 01.08.2024

Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen am 29.06.2024 in Kassel beschließt: Renten und Anwartschaften +4,0 %

Aufgrund der Ergebnisse der versicherungstechnischen Bilanz hat die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen die Anhebung der im Kalenderjahr 2023 erworbenen Punkte für am 31.07.2024 bestehende Anwartschaften um die altersabhängigen Faktoren nach der Tabelle zu § 24 Abs. 2 der Satzung und eine Anwartschaftsdynamisierung um 4,0 % ab 01.08.2024 beschlossen. Laufende Versorgungsleisten aus Versorgungsfällen, die vor dem 01.08.2024 eingetreten sind, werden ebenfalls ab dem 01.08.2024 um 4,0 % erhöht.

Zudem hat die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen in dieser Sitzung am 29.06.2024 in Kassel die vom Verwaltungsrat der Hessischen Zahnärzteversorgung vorgelegte Jahresrechnung zum 31.12.2023 abgenommen und Verwaltungsrat und Geschäftsführung für das Kalenderjahr 2023 entlastet.