Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen am 14.06.2025 in Frankfurt beschließt: Renten und Anwartschaften +2,2 %
Aufgrund der Ergebnisse der versicherungstechnischen Bilanz hat die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen die Anhebung der im Kalenderjahr 2024 erworbenen Punkte für am 31.07.2025 bestehende Anwartschaften um die altersabhängigen Faktoren nach der Tabelle zu § 24 Abs. 2 der Satzung und eine Anwartschaftsdynamisierung um 2,20 % ab 01.08.2025 beschlossen. Laufende Versorgungsleisten aus Versorgungsfällen, die vor dem 01.08.2025 eingetreten sind, werden ebenfalls ab dem 01.08.2025 um 2,20 % erhöht.
Zudem hat die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen in dieser Sitzung die vom Verwaltungsrat der Hessischen Zahnärzteversorgung vorgelegte Jahresrechnung zum 31.12.2024 abgenommen und Verwaltungsrat und Geschäftsführung für das Kalenderjahr 2024 entlastet.