Keine Energiepreispauschale für HZV-Rentnerinnen und Rentner

Bundesregierung lehnt Zahlung der EUR 300 „Energiepreispauschale“ an unsere Rentnerinnen und Rentner ab

Viele unserer Rentnerinnen und Rentner ärgern sich, dass sie die EUR 300 nicht erhalten haben. Dieser Ärger ist absolut gerechtfertigt, wie der Vorsitzende Dr. Hans Jürgen Nonnweiler im HZV-Report und in der letzten Delegiertenversammlung der LZKH deutlich gemacht hat. Natürlich erreichen uns Fragen, warum zahlt die HZV die EUR 300 nicht?

Sachverhalt:

Ursprünglich hatte die Bundesregierung alle Rentnerinnen und Rentner bei der Energiepreispauschale vergessen. Dies löste erhebliche Proteste der Ruhegeldempfänger über die Medien aus. Im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde nachgebessert. Eine Einmalzahlung des Bundes von EUR 300 wurde dann über die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) an alle dort gelisteten Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.

(Die Energiepreispauschale erhielt, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbs­minderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte. Anspruch bestand nur bei einem Wohnsitz im Inland.)

Woher kommt das Geld?

Aus einer speziellen Zahlung des Bundes! Das Geld ist keine Rente! Das Geld kommt nicht von der DRV!

Warum kann die Bundesregierung unsere Rentnerinnen und Rentner aussparen?

Weil die Bundesregierung willkürlich entscheiden kann, wem sie einen Zuschuss zahlt! Zunächst dachten wie an ein Versehen. Wir nahmen an unsere Rentner seien einfach „vergessen worden“.

Was sagt die Bundesregierung dazu?

Auf ihrer Internetseite verweist sie auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Da die Versorgungswerke Ländersache seien, sei der Bund außen vor.

Was sagen Juristen zu der Darstellung des Bundes die Länder seien zuständig?

„Geschickte Ausrede!“ Selbstverständlich kann die Bundesregierung selbst entscheiden welchem, Kreis von Begünstigten­­ sie einen Zuschuss gibt.

Aber: dass die Länder formal der Gesetzgebungskompetenz für die Versorgungswerke haben, hat mit der Zahlung der Energiepreispauschale nichts zu tun.

Wie könnte die Bundesregierung an unsere RentnerInnen zahlen?

Die Versorgungswerke könnten als Zahlstelle fungieren und das Geld des Bundes an ihre Mitglieder weiterleiten. Aber leider lehnt der Bund es bisher ab, zu zahlen.

Warum zahlt die HZV die EUR 300 nicht aus eigenen Mitteln?

Weil die Energiepauschale des Bundes keine Rente ist! Die HZV zahlt Altersrenten, Hinterbliebenen­renten und Berufsunfähigkeitsrenten an ihre Mitglieder. Das ist der Satzungszweck der HZV.

Außerdem muss man wissen, dass die Energiepauschale des Bundes bei den Begünstigten voll steuerpflichtig ist. Große Teile des Geldes fließen also an den Bund über die Steuer wieder zurück. 

Was hat der Verwaltungsrat der HZV getan?

  1. Sich genau wie unsere Rentnerinnen und Rentner kräftig geärgert! „Ungleichbehandlung“ und „Willkür“ waren noch die freundlicheren Aussagen dazu. 
  2. Der Verwaltungsratsvorsitzende der HZV hat sich als Vorstandsmitglied der ABV an unsere Dachorganisation ABV gewandt. (Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. - Die ABV ist sozusagen die BZÄK der Versorgungswerke, unsere Interessenvertretung auf Bundesebene).

Was hat die ABV (Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.) getan?

  1. ABV hat Anschreiben an das Kanzleramt und alle zuständigen Bundesministerien gerichtet, um darauf hinzuwirken, unsere Rentnerinnen und Rentner gleich zu behandeln.
  2. ABV hat alle Ministerpräsidenten der Länder angeschrieben.
  3. ABV hat viele Gespräche mit politisch Handelnden geführt.

Was hat die HZV für Ihre RentnerInnen getan?

Die Vorsitzenden der HZV haben den Ministerpräsident Boris Rein angeschrieben und das Land Hessen zur Zahlung der EUR 300 aufgefordert. So haben auch die anderen hessischen Versorgungs­werke gehandelt.

Was hat das Engagement der ABV und der HZV gebracht?

  1. Bisher keine Zahlung der EUR 300 durch Bund oder Land – leider!
  2. Immerhin Verständnis für die Situation unserer Rentnerinnen und Rentner im Bundesrat.
  3. Eine Bundesratsinitiative, die den Bund auffordert, Rentnerinnen und Rentner der Versorgungswerke bei Entlastungspaketen nicht wieder auszunehmen – allerdings erst zukünftig.

Was können wir noch tun?

Die Ungleichbehandlung unserer Rentnerinnen und Rentner durch die Bundesregierung ist unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz. So sehen es viele Juristen. Eine Verfassungsbeschwerde muss durch Betroffene erfolgen und ist zu erwarten.

Die HZV wird auf politischer Ebene weiter auf die mutwillig entstandene Ungerechtigkeit hinweisen – und unsere Mitglieder informieren.