Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet die Nicht-Zahlung an Versorgungswerksrentner mit Problemen die „Berechtigten“ zu identifizieren
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Prüfung, welcher Personenkreis berechtigterweise die Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen muss, abgeschlossen. Das Ministerium kommt dabei zum Ergebnis, dass der Verwaltungsaufwand, um den betreffenden Personenkreis zu identifizieren, der noch keine 300-Euro-Energiepreispauschale erhalten hat, zu groß sei und in keinem Verhältnis zu den möglichen zusätzlichen Entlastungen für einen relativ überschaubaren Personenkreis stehe. Sinngemäß argumentiert der Bund „Wir wissen nicht, wer begünstigt werden müsste – und wir sind nicht zuständig!“
Der Vorstand der ABV hat am 08.05.2023 beschlossen, dieser Sicht der Dinge in einem Brief an das Bundesministerium der Finanzen entgegenzutreten. In diesem Brief wird ABV darauf hinweisen, dass man den betroffenen Personenkreis – mit einem sehr wohl vertretbaren Verwaltungsaufwand – über die Steuererklärung 2022 problemlos identifizieren und dann auch berücksichtigen könne. Die HZV unterstützt dieses Vorgehen der ABV ausdrücklich! Denn man kann es ja auch umgekehrt sehen: wenn es nach Ansicht des Bundes nur ein kleiner Kreis von Personen ist, der keine Energiepauschale erhalten habe, muss man sich doch fragen, warum dann so viel Energie darauf verwendet wird, unsere Mitglieder auszuschließen? Ungerecht bleibt ungerecht, auch für Wenige!