Freiwillige Beiträge

Für freiwillige Beiträge verwenden Sie bitte das Onlineformular Freiwillige Beitragszahlung aus dem Portal oder das Formular Freiwillige Beitragszahlung (PDF-Download).

Beitrags(bemessungs)grenzen, Rechengrößen, Höchst- und Mindestbeitrag für das Kalenderjahr 2024

Sozialversicherungspflichtige Mitglieder


gemäß § 15 Abs. 3 Buchstabe a)


jährliche Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche RV (West)
EUR90.600,00
monatliche Beitragsbemessungsgrenze
EUR
7.550,00
maximaler Monatsbeitrag bei einem Beitragssatz von 18,6 % des versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (je zur Hälfte Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)
EUR
1.404,30
jährlich
EUR
16.851,60
Selbständige Praxisvertretung


gemäß § 15 Abs. 1 12 % aus dem gesamten Berufseinkommen


monatlich mindestens
EUR
281,00
jährlich mindestens
EUR
3.372,00
Niedergelassene Mitglieder


gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung jährlich 12 % des Berufseinkommens des vorletzten Kalenderjahres


monatlich mindestens
EUR
422,00
jährlich mindestens
EUR
5.064,00
Allgemeiner Höchst- und Mindestbeitrag


Höchstbeitrag (Pflichtbeitrag und freiwilliger Beitrag) gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung


monatlich
EUR
3.393,72
jährlich
EUR
40.724,64
Mindestbeitrag zur HZV gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung 

monatlich
EUR281,00
jährlichEUR3.372,00
Maximaler freiwilliger Beitrag


bis zum Kalenderjahr, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird (2/10 der RBM*) gemäß § 19 Abs. 1 

monatlich
EUR
1.107,00
jährlich
EUR
13.284,00
ab dem Kalenderjahr nach Vollendung des 60. Lebensjahres (1/10 der RBM*) gemäß § 19 Abs. 1


monatlich
EUR
554,00
jährlich
EUR
6.648,00
Mitglieder ohne zahnärztliche Tätigkeit


gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung


monatlich
EUR
140,50
jährlich
EUR
1.686,00

*Die Rentenbemessungsgrundlage (RBM) wurde ab 01.08.2024 auf EUR 66.393,00 festgesetzt.